Wir beraten Sie gern anlässlich Ihrer Unternehmensgründung und der für Sie zutreffenden Rechtsform. Die gewählte Rechtsform (Einzelunternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) wird von Ihnen zusammen mit uns in die Praxis umgesetzt. Aber auch, nachdem wir mit Ihnen zusammen Ihr Unternehmen gegründet haben, stehen wir Ihnen in allen übrigen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.
Steuerrechtliche Fragen müssen bei jeder Änderung Ihres Unternehmens bedacht werden. Sie können sogar der Grund sein, Ihr Unternehmen umzustrukturieren. Als Fachanwälte haben wir aber nicht nur das Steuerrecht im Blick. Steuerrecht ist nicht alles. Es kommt uns in erster Linie auf Ihren wirtschaftlichen Erfolg und die sachgerechte Umsetzung unter Berücksichtigung der arbeits-, gesellschafts-, erbschaft- und familienrechtlichen Rahmenbedingungen an.
Wir unterstützen Sie deshalb auch bei der Planung und der erfolgreichen Übergabe des eigenen Unternehmens. Wir verfügen sowohl über die notwendigen steuerlichen und rechtlichen Kenntnisse als auch über das genauso wichtige menschliche Einfühlungsvermögen. Dies befähigt uns besonders bei der Gestaltung von Betriebsübergaben innerhalb der Familie. Wir sind in der Lage, sowohl die wirtschaftlichen Belange Ihres Unternehmens als auch die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen Ihrer Familie abzustimmen.
Sollten Sie Ihr Unternehmen verkaufen wollen, können wir Sie ebenfalls unterstützen. So bewerten wir für Sie Ihr Unternehmen, um den Kaufpreis unter Berücksichtigung des Steuerrechts und Ihrer Interessen optimal zu bestimmen und im Rahmen der Vertragsverhandlungen auch durchzusetzen.
Wir unterstützen Sie bei Ihrer Nachfolgeplanung. Wie ist vorgesorgt, wenn der Nachfolgefall unerwartet eintritt? Basel II hinterfragt auch diesen Aspekt.
Zusammen mit Ihnen erstellen wir Ihren Businessplan. Der Businessplan ist notwendige Grundlage für Ihre von uns unterstützten Bankgespräche und staatliche Fördermittel.
Wir beraten Sie im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten und die passende Finanzierung.
Seitens des Staates wird die Existenzgründung aus einem bestehenden sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, wie die Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, finanziell unterstützt. Wir helfen bei der Antragstellung von Fördermitteln. Im Rahmen unserer Sachkunde geben wir für Sie die notwendige Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung ab.
Wir beraten und vertreten Sie in allen rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen der Existenzgründung umfassend. Dies ist Ihr Vorteil! Sie erhalten ein aufeinander abgestimmtes Konzept. Wir wollen Sie über den ersten Existenzgründungsprozess hinaus begleiten, um Ihre Gründungsidee erfolgreich umzusetzen.
Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihrer Forderungen und machen für Sie Ihre Aus– und Absonderungsrechte im Insolvenzverfahren geltend. Wir wahren Ihre Rechte gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Sollte Ihr Unternehmen in eine Krise geraten sein, unterstützen wir Sie bei der Sanierung Ihres Unternehmens indem wir mit Ihren Gläubigern verhandeln. Wir helfen Ihnen bei der strategischen Neuausrichtung des Unternehmens.
Wir prüfen im Bedarfsfall durch Aufstellung eines Überschuldungsstatus bzw. einer Liquiditätsrechnung, ob eine Insolvenzantragspflicht vorliegt.
Steuerberatern, die uns beauftragten, hat unsere Erfahrung, geprägt durch eine ausführliche Sachverhaltsermittlung unter Einbeziehung der rechtlichen und steuerrechtlichen Grundlagen auf dem Gebiet der Steuerberaterhaftung, geholfen, langwierige Prozesse zu vermeiden.
Aufgrund unserer besonderen Kenntnisse in der StBVV stehen wir als kompetenter Partner für Steuerberater bei der Durchsetzung ihrer Honorare zur Verfügung.
Steuerberater und Juristen sprechen oft nicht dieselbe Sprache. Wir stehen den Steuerberatern als Dolmetscher – auch diskret – zur Verfügung.
Es ist für uns im Rahmen der weiteren vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Steuerberater eine Selbstverständlichkeit das gemeinsam bearbeitete Mandat zu respektieren.
Geprüfte Rechts- und Notarfachwirtin,
Sekretariat Sven Bethune
oder direkt anrufen 04841 77 56 90
Kanzlei Bethune
Unsere Kanzlei steht für wirtschaftliche Kompetenz und juristische Qualität in den durch unsere Rechtsanwälte bearbeiteten Rechtsgebieten. Der hohe Grad unserer Spezialisierung in den Disziplinen Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Familienrecht sowie die Leistungen unseres Notariats machen uns zu einem wertvollen Partner in Norddeutschland.
Dabei vertreten wir unsere Mandanten in ihren Angelegenheiten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Familiengerichten und Sozialgerichten.
„Wir bieten Ihnen eine hohe Spezialisierung im Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Familienrecht. Zusätzlich stehen wir unseren Mandanten im Verkehrsrecht kompetent beratend zur Seite. Wir hören zu und identifizieren uns mit den Zielen unserer Mandanten.“
Die Kanzlei .bethune steht für Kompetenz des Fachanwaltes, der Rechtsanwälte und des Notars. Wir sind für Sie überwiegend tätig im Wirtschafts-, Steuerrecht sowie im Erb- und Familienrecht.
Am Binnenhafen 50,
25813 Husum / Nordsee
Telefon: 04841 77 56 90
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Die Kanzlei .bethune hilft Ihnen kompetent weiter und steht Ihnen für eine persönliche Beratung zu unseren Bürozeiten zur Verfügung.
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