Ein Notar versteht sich als sachkundiges, unabhängiges und neutrales Organ der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die häufigsten Berührungspunkte zu einem Notar sind in der Regel der Kauf eines Hauses oder auch die verfassung eines Testaments. Die Tätigkeiten eines Notar erstecken sich entsprechend auf die Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie die Beratung in rechtlich relevanten Angelegenheiten. Dabei versteht sich ein Notar nicht als Interessenvertreter nur einer Seite, sondern behält immer das Wohl beider Parteien im Auge.
Somit versteht sich ein Notar als unparteilicher Vermittler. In Schleswig-Holstein gibt es die Regelung der sogenannten Anwaltsnotare. Ein Notar kann also gleichzeitig als zugelassener Rechtsanwalt tätig sein. Für verschiedene Rechtsgeschäfte ist die notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
Geprüfte Rechts- und Notarfachwirtin,
Sekretariat Sven Bethune
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Kanzlei Bethune
Unsere Kanzlei steht für wirtschaftliche Kompetenz und juristische Qualität in den durch unsere Rechtsanwälte bearbeiteten Rechtsgebieten. Der hohe Grad unserer Spezialisierung in den Disziplinen Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Familienrecht sowie die Leistungen unseres Notariats machen uns zu einem wertvollen Partner in Norddeutschland.
Dabei vertreten wir unsere Mandanten in ihren Angelegenheiten vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Familiengerichten und Sozialgerichten.
„Wir bieten Ihnen eine hohe Spezialisierung im Wirtschaftsrecht, Steuerrecht, Erbrecht und Familienrecht. Zusätzlich stehen wir unseren Mandanten im Verkehrsrecht kompetent beratend zur Seite. Wir hören zu und identifizieren uns mit den Zielen unserer Mandanten.“
Die Kanzlei .bethune steht für Kompetenz des Fachanwaltes, der Rechtsanwälte und des Notars. Wir sind für Sie überwiegend tätig im Wirtschafts-, Steuerrecht sowie im Erb- und Familienrecht.
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